Zweck des Wesenstests
Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein vorzüglicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu. Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine entsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach Schweizer Muster. Der Test deckt sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen im "Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle, unter Berücksichtigung der besonderen rassetypischen Veranlagung des Retrievers.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mind. 9 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Läufige Hündinnen, kranke oder verletzte Hunde können nicht teilnehmen.
Ablauf des Wesenstests
- Spaziergang mit dem Hund über eine Wiese / ein Feld
- Spaziergang durch eine Gruppe von fremden Menschen
- Spiel Besitzer - Hund
- Spiel einzelner fremder Menschen mit dem Hund
- Verhalten in der Menschenmenge
- Verhalten gegenüber optischen und akustischen Reizquellen
- Schusstest